Trauerfall

Es ist ein Umstand der ganz besonderen Art, wenn man von einem geliebten Menschen Abschied nehmen muss. Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung anbieten. Natürlich dürfen Sie uns zu jeder Zeit kontaktieren und individuelle Fragen stellen.

Sofern der Tod daheim eintritt, muss immer zunächst ein Arzt informiert werden. Bestenfalls ist das natürlich der Hausarzt des Verstorbenen, da er die Krankheitsgeschichte kennt. Sollte dieser jedoch nicht erreichbar sein, so können Sie auch auf einen Notarzt zurückgreifen. Wichtig ist in jedem Fall die Ausstellung eines Totenscheins durch eine dazu bevollmächtige Person. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder in Senioren- sowie Pflegeheimen, werden sich in der Regel die Mitarbeitenden um den richtigen Ablauf kümmern.

Sie können uns gerne jederzeit telefonisch informieren wenn der Tod eingetreten und der Totenschein erstellt wurde.

Bei Haussterbefällen besteht die Möglichkeit Verstorbene bis zu 36 Stunden daheim aufzubahren. Viele Menschen möchten diese Möglichkeit zum Verabschieden nutzen, für die Verabschiedung gibt es jedoch auch Alternativen – wir zeigen Ihnen diese gerne auf und sorgen für eine würdevolle Überführung.

Immer mehr Menschen nutzen unser Beratungsangebot schon zu Lebzeiten und möchten die eigenen Wünsche schon lange im Vorfeld geregelt wissen. Ob dies nun der Fall ist oder auch nicht – wir stehen Ihnen gerne zur Seite und nehmen uns die Zeit die Sie brauchen um alle nötigen Formalitäten der Bestattung zu besprechen und gehen dabei selbstverständlich auf Ihre individuellen Wünsche ein. Hierbei ist es möglich, dass wir zu Ihnen nach Hause kommen oder wir das Gespräch in unseren Geschäftsräumen abhalten. Auch bei einem Hausbesuch kommen keinen zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

Woran Sie zunächst denken müssen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • den vom Arzt ausgestellten Totenschein bei Haussterbefällen
  • die Geburtsurkunde
  • den Personalausweis des Verstorbenen
  • die Heiratsurkunde
  • das Scheidungsurteil, wenn die Ehe geschieden sein sollte
  • die Sterbeurkunde, wenn der Ehegatte bereits vorverstorben ist
  • den Rentenbescheid oder die Postrentennummer (im Kontoauszug)
  • Krankenkassekarte
  • die Graburkunde, wenn das Nutzungsrecht für eine Grabstelle vorhanden ist

Was wir für Sie tun:

Wir übernehmen sämtliche Beerdigungs-Angelegenheiten und sorgen je nach Wunsch für eine Erd-, Feuer- oder auch Seebestattung. Darüber hinaus sorgen wir für die Überführung im In- und Ausland. Auf Wunsch besuchen wir Sie zu einem persönlichen Gespräch zu Hause.

Auch die Kleidung, die der Verstorbene tragen soll, werden wir, sofern Sie sich schon entschieden haben, gerne mitnehmen.

Sofern Sie diese Unterlagen nicht umgehend finden sollten, so stehen wir auch hier gerne an Ihrer Seite und erklären ob und welche Alternativen es gibt.