Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe
der Stadt Blomberg vom 17. November 2017
(Quelle: www.blomberg-lippe.de)
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge mit einer Einmalzahlung
Für immer mehr Menschen werden Bestattungskosten zu einer hohen Belastung. Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen. Um das zu vermeiden, stehen Ihnen verschiedene Vorsorge-Modelle zur Verfügung, mit denen Sie einen würdigen Abschied gestalten können – und Ihre Angehörigen finanziell enorm entlasten.
Bestatter ist nicht gleich Bestatter
Vorsicht geboten: Bestatter ist nicht gleich Bestatter
5 Tipps für die Bestattersuche – worauf Verbraucher unbedingt achten sollten!!
Blomberger Anzeiger Bericht
Spezialisten Magazin
„Bestattung ist
Vertrauenssache“
Christiaan Veenstra geht mit dem
Bestattungsunternehmen Wächter neue Wege!
Unter folgenden Link kommen Sie zum Artikel
„Bestattung ist Vertrauenssache“
Quelle: Spezialisten Magazin Lippe Aktuell
Neue Bestattungsform in Blomberg
Neue Bestattungsformen in Blomberg
Weitere Informationen gibt es hier!
Erinnerung – Einebnung von Gräbern
Weiterbildung Hygienische Versorgung
Grabreden und weitere Qualifikationen
Das Blomberger Tischlerei- und Bestattungsunternehmen Wächter im Westerholz 4 hat mit Christiaan Veenstra einen neuen Bestatter für Blomberg und Umgebung gefunden!
Seit dem 01.8.2020 hat Christiaan Veenstra die Bestattungen für das Unternehmen übernommen.
Der gelernte Reiseverkehrskaufmann, der Blomberg bereits seit 1976 seine Heimat nennen darf ist auch noch Inhaber zweier Reisebüros in Ostwestfalen-Lippe und in Höxter. Nach der Thomas Cook Insolvenz und danach die Corona-Pandemie war ein zweites Standbein unerlässlich und die Tischlerei Wächter unter der Leitung von Tobias Wächter hat Ihm hier die bereits vorhandene Firmenstruktur zur Verfügung gestellt. Im Westerholz 4 befinden sich u.a. die Büro- Beratungsräume, Sarg- und Urnenausstellung des von Christiaan Veenstra und Tobias Wächter gegründeten Bestattungshauses Wächter GbR! In der Blomberger Innenstadt präsentieren Sie sich in den Schaufenstern in der Neuen Torstrasse 14. Bestattet wird bereits seit 1973! Die jahrelange Erfahrung von sowohl Tobias Wächter als auch Ulrich Wächter als Bestatter kommt dem jungen Unternehmen zu Gute!
„Ob man es glaubt oder nicht aber es gibt tatsächlich parallelen in diesen Berufen. Ich mache seit über 30 Jahre eine adäquate Bedarfsermittlung für meine Kunden und mein gesamtes Berufsleben lang habe ich schon mit Empathie vieles für Kunden organisiert, vorbereitet und durchgeführt. Als Bestatter sind wir in gewisser Weise auch „Wünsche-Erfüller“. Wir wollen gerne das der würdevolle Abschied von einem geliebten Menschen so stattfindet, wie sich die/der Verstorbene und auch die Angehörigen sich das gewünscht haben oder Wünschen!
Gemeinsam können wir das auch wirklich realisieren“!
Sie bekommen bei uns das komplette Paket, von der Vorsorge, Aufbahrung und Beisetzung bis zur Grabrede und Trauerbegleitung.“
Veenstra hat in dem letzten Drei-Viertel Jahr inzwischen viele Erfahrungen als Bestatter in Blomberg machen können und vergangener Woche einen weiteren Kurs des Bundesverbandes Deutscher Bestatter in einem Ausbildungszentrum in Goch erfolgreich absolviert.
Es handelt sich um den für Bestatter so wichtigen Kurs „Hygienische Versorgung Verstorbener I“ Dozent war der Bestattermeister und Thanatopraktiker Andreas Roßkopf. Der Vorsitzende des Kreisverbands Kleve setzt sich dafür ein, Fertigkeiten und Werte im Bereich der hygienischen Versorgung in der gesamten Branche weiter hochzuhalten.
Aspekte wie der pietätvoller Umgang und das Ankleiden der/des Verstorbenen, Material und Warenkunde, Hygiene und Desinfektion nach DIN EN 15017 sowie Mikrobiologie und Virologie waren Inhalt dieses Kurses. Außerdem sind die sehr wichtigen Regeln und Lösungen für die offene Aufbahrung, Rechtsgrundlagen, Todeszeichen oder die Ärztliche Leichenschau Inhalte des Kurses.
Christiaan Veenstra hat das Angebot des Bestattungshauses nicht nur mit viel Kompetenz, Wissen und Fähigkeiten erweitert! Das Unternehmen bietet auch persönliche Grab- und Trauerreden an. „Wenn eine persönliche, weltliche Grabrede gewünscht wird, haben wir das natürlich ebenfalls in unserem Portfolio. Die positiven Bewertungen von Angehörigen haben uns in unserer Entscheidung gestärkt, diesen Service anzubieten.
Covid-19 Regelungen Stadt Blomberg 17.06.2021
aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung -vom 12.06.2021- gibt es neue Vorschriften in Bezug auf die Regelungen zum Mindestabstand von Personen im öffentlichen Raum. Diese haben auch Auswirkungen auf die Trauerfeiern in den Friedhofskapellen der Stadt Blomberg.
Die Regelungen der neuen Verordnung sind immer abhängig von den Inzidenzen des Kreises Lippe. Derzeit befindet sich der Kreis Lippe in Inzidenzstufe 1 (7-Tages-Inzidenz unter 35), sodass für Blomberg folgende Regelungen gelten:
Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Verordnung ist ohne Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt:
- Zusammentreffen von Personen aus bis zu 5 Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierten Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen (ohne Coronatest).
- Unabhängig von der Anzahl der Hausstände beim Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen; wobei immunisierte Personen (geimpft und genesen) zusätzlich teilnehmen dürfen.
Die Testpflicht besteht für alle Personen (ausgenommen geimpft und genesen) ab dem Schuleintritt. Der Test muss bei einer zugelassenen Stelle durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als vollständig geimpft gilt eine Person nach dem 14. Tage der zweiten Impfung.
Diese Regelungen sind auch bei den Trauerfeiern in den Friedhofskapellen einzuhalten. Sie, als Bestatter, sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Somit müssen Sie sich auch bei einer Trauergesellschaft, die über Nr. 1 hinausgeht, die entsprechenden Tests und Impfausweise vorlegen lassen. Die Dokumente (Impfausweis/Negativtest) sind mit den Ausweisdokumenten der teilnehmenden Personen abzugleichen.
Die vorgenannten Regelungen befreit jedoch nicht von der Pflicht zum Tragen einer Maske (§ 5 Abs. 3 Nr. 6).
Ich rate Ihnen auch, die Größe der Trauergesellschaft vorab auch mit dem/der jeweiligen Pastor/in abzusprechen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Das neue Normal!!