Covid-19 Regelungen Stadt Blomberg 17.06.2021

aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung -vom 12.06.2021- gibt es neue Vorschriften in Bezug auf die Regelungen zum Mindestabstand von Personen im öffentlichen Raum. Diese haben auch Auswirkungen auf die Trauerfeiern in den Friedhofskapellen der Stadt Blomberg.

Die Regelungen der neuen Verordnung sind immer abhängig von den Inzidenzen des Kreises Lippe. Derzeit befindet sich der Kreis Lippe in Inzidenzstufe 1 (7-Tages-Inzidenz unter 35), sodass für Blomberg folgende Regelungen gelten:

Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Verordnung ist ohne Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt:

  1. Zusammentreffen von Personen aus bis zu 5 Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierten Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen (ohne Coronatest).
  2. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände beim Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen; wobei immunisierte Personen (geimpft und genesen) zusätzlich teilnehmen dürfen.
    Die Testpflicht besteht für alle Personen (ausgenommen geimpft und genesen) ab dem Schuleintritt. Der Test muss bei einer zugelassenen Stelle durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als vollständig geimpft gilt eine Person nach dem 14. Tage der zweiten Impfung.

 

Diese Regelungen sind auch bei den Trauerfeiern in den Friedhofskapellen einzuhalten. Sie, als Bestatter, sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Somit müssen Sie sich auch bei einer Trauergesellschaft, die über Nr. 1 hinausgeht, die entsprechenden Tests und Impfausweise vorlegen lassen. Die Dokumente (Impfausweis/Negativtest) sind mit den Ausweisdokumenten der teilnehmenden Personen abzugleichen.

 

Die vorgenannten Regelungen befreit jedoch nicht von der Pflicht zum Tragen einer Maske (§ 5 Abs. 3 Nr. 6).

 

Ich rate Ihnen auch, die Größe der Trauergesellschaft vorab auch mit dem/der jeweiligen Pastor/in abzusprechen.

 

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.